Seiteneinstieg und Quereinstieg

Seiten- und Quereinstieg

In Schleswig-Holstein ist ein Quereinstieg als Lehrer oder Lehrerin möglich, wobei hier zwischen einem Seiten- und einem Quereinstieg unterschieden wird. Diese unterscheiden sich zum einen darin, an welcher Schulform dieser jeweils möglich ist. Ein Seiteneinstieg ist prinzipiell an jeder Schulform möglich. Ein Quereinstieg hingegen ist nur an berufsbildenden Schulen, Grundschulen, Förderzentren und Schulen der Sek I möglich.
Zum anderen unterscheiden sich die Qualifizierungen zeitlich und im Aufbau.

Allgemeine Voraussetzungen

  • Dringender Lehrkräftebedarf in bestimmten Fächern oder Fachrichtungen, Seiten-/ Direkteinstieg dient der Sicherstellung der Unterrichtsversorgung
  • Zu besetzende Stelle konnte nach zweimal erfolgter Ausschreibung nicht mit Lehramtsbewerbern und Bewerberinnen besetzt werden
  • Abschluss eines Diplom-/Masterstudiums an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule oder ein Masterstudium an einer Hochschule in einer mit dem gesuchten Unterrichtsfach/ der gesuchten Fachrichtung inhaltlich im Zusammenhang stehender Studienrichtung
  • Absolventen und Absolventinnen einer Fachhochschule müssen einen Masterabschluss nachweisen. Aus diesem Abschluss, sowie dem sonstigen beruflichen Werdegang, inklusive eventueller Fort-/Weiterbildungen, muss sich dann eine Qualifikation für das entsprechende Mangelfach ableiten lassen
  • Nachweis über Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf dem Niveau C2 bei Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund

Qualifizierungsphase bei Seiteneinstieg

Die Qualifizierungsphase umfasst (bei Vollzeitbeschäftigung) 2 Jahre. Eine Ableistung in Teilzeit ist in 36 oder 48 Monaten möglich.
Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger steigen direkt in den Unterricht ein und werden während der Qualifizierungsphase in zwei Unterrichtsfächern, in zwei Fachrichtungen oder in einer Fachrichtung und einem Unterrichtsfach qualifiziert. In begründeten Ausnahmefällen erfolgt die Qualifizierung auch nur in einem Unterrichtsfach oder nur in einer Fachrichtung.
Parallel nehmen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger an Ausbildungsveranstaltungen des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) und speziell konzipierten Blockveranstaltungen des IQSH teil.
Das Beschäftigungsverhältnis ist auf diese Zeit befristet. Wurde diese Qualifizierungsphase mit einem Mindestschnitt von 3,49 bestanden, ist eine unbefristete Übernahme beabsichtigt und auch eine Verbeamtung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Informationen unter:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/BildungHochschulen/LehrkraefteSH/QuerSeiteneinstieg/documents/seiteneinstieg.html

Quereinstieg

Der Quereinstieg erfolgt hingegen in den Vorbereitungsdienst, welcher 18 Monate dauert. In dieser Zeit erfolgt eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Wurde der Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen, wurde die Staatsprüfung für das entsprechende Lehramt erworben, was eine Gleichstellung mit den anderen Lehrkräften bundesweit bedeutet.

Informationen unter:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/BildungHochschulen/LehrkraefteSH/QuerSeiteneinstieg/documents/quereinstieg.html