Du bist in Deinem Herkunftsland als Lehrkraft ausgebildet und möchtest Deine Tätigkeit bei uns in Dithmarschen fortsetzen? Wie das funktioniert und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfährst Du hier:
Voraussetzungen für einen Antrag
- berufsberechtigender Abschluss einer Ausbildung zur Lehrkraft im Herkunftsland
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
- Verschiedene Dokumente in Papierform als Original oder beglaubigte Kopie, siehe Link:
Einzureichende Antragsunterlagen Lehrerqualifikationen (schleswig-holstein.de) - Antrag auf Anerkennung der Lehramtsqualifikation, siehe Link:
Antragsvordruck für internationale Lehramtsqualifikationen (schleswig-holstein.de) - Informationen zur Datenverarbeitung bei der Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise
Informationen zur Datenverarbeitung (schleswig-holstein.de)
Was sagt der Bescheid? Wie geht es weiter?
Nachdem Dein Antrag bearbeitet wurde, erhält Du einen Bescheid, der die Zuordnung zu einem schleswig-holsteinischen Lehramt und ggf. die zwischen den Ausbildungen bestehenden wesentlichen Unterschiede benennt.
Außerdem werden Ausgleichsmaßnahmen für eine Gleichstellung vorgeschlagen.
Was sind die Ausgleichsmaßnahmen?
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Ausgleichsmaßnahme sind Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift auf dem Niveau C1 (neu seit 01.08.2022, Niveau C2 ist wünschenswert) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprache (GeR).
Der Anpassungslehrgang dauert mindestens 12 und höchstens 36 Monate.
Du erhältst für diesen Zeitraum einen befristeten Ausbildungsvertrag und eine Vergütung in Höhe der Anwärterbezüge für das jeweilige Lehramt.
Dir wird eine Ausbildungsschule zugewiesen, und Du erteilst dort Unterricht (Hospitationen und eigenverantwortlichen Unterricht).
Zusätzlich nimmst Du an Ausbildungsveranstaltungen des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen in Schleswig-Holstein (IQSH) teil.
Bei der Eignungsprüfung erteilst Du jeweils eine benotete Unterrichtsstunde pro Fach oder Fachrichtung.
Hinzu kommt eine mündliche Prüfung im Rahmen einer fallgebundenen Aufgabe aus dem Bereich Pädagogik, Diagnostik oder Schulentwicklung und eine mündliche Prüfung in Schulrecht.
Wie geht’s dann weiter?
Nach erfolgreichem Beenden der Ausgleichsmaßnahme, kannst Du Dich auf dem Online Stellenmarkt Schule bewerben.
Weitere genauere Informationen findest du hier: